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Bauen & Wohnen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Von Litfaß-Säule
30.01.2026
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KI generiert

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer dabei, ihre bestehenden Häuser und Geschäftsbauten energetisch zu modernisieren und so Heizkosten und CO2-Ausstoß deutlich zu senken.

Worum geht es?

Gefördert werden gezielte Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Von der Dämmung der Fassade über neue Fenster bis hin zu moderner Heiz- und Anlagentechnik. Auch Anbauten, Ausbauten sowie die Umnutzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden (und umgekehrt) können einbezogen werden, sofern sich das energetische Niveau verbessert.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Austausch von Fenstern, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz.
  • Anlagentechnik (ohne Heizung): z.B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung, effiziente Beleuchtung in Nichtwohngebäuden.
  • Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien: z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen.
  • Heizungsoptimierung: Effizienzsteigerung bestehender Anlagen, Emissionsminderung bei Biomasseheizungen sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit der KfW kombiniert werden kann. Grundsätzlich gilt:

  • 15% Zuschuss für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung) und Effizienz-Heizungsoptimierung.
  • 30% Zuschuss für erneuerbare Heizsysteme (z.B. Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie) sowie Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze.
  • 50% Zuschuss für bestimmte Heizungsoptimierungen (Emissionsminderung) sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Zusätzlich gibt es gestaffelte Boni, etwa für den schnellen Austausch alter Öl-, Kohle- oder Gasheizungen (Klimageschwindigkeits-Bonus), für Haushalte mit geringerem Einkommen sowie für Maßnahmen, die in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgesehen sind. Insgesamt können sich Zuschuss und Boni auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten summieren.

Wer ist antragsberechtigt und wo kann man beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen, die in Bestandsgebäude investieren. Wichtig: Der Antrag muss immer vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden.

  • Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden u.a. Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung beantragt.
  • Über die KfW (in der Regel über die Hausbank) laufen Anträge für neue Heizungsanlagen zur Wärmeerzeugung sowie der ergänzende Kredit.

Für Hauseigentümer in der Region bietet die BEG damit einen attraktiven finanziellen Rahmen, um ihre Gebäude Schritt für Schritt fit für die Zukunft zu machen – mit spürbaren Entlastungen beim Energieverbrauch und einem Beitrag zum Klimaschutz.

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