Neue Richtsätze für Gebühren rund um die Baugenehmigung ab Februar
Wer ab Februar einen Bauantrag stellt, sollte sich auf leicht angepasste Kosten einstellen: Ab dem 1. Februar gelten neue Richtsätze für die Berechnung der Gebühren für eine Baugenehmigung. Sie dienen als Grundlage, um die voraussichtlichen Baukosten zu ermitteln und daraus die Kosten für die Genehmigung abzuleiten.
Die Richtsätze werden jedes Jahr aktualisiert und orientieren sich am Baupreisindex des Statistischen Bundesamts. Im vergangenen Jahr sind die allgemeinen Baukosten moderat um etwas mehr als drei Prozent gestiegen – ein ähnlicher Anstieg wie bereits 2024. Entsprechend wurden auch die Berechnungsgrundlagen angepasst.
Die neuen Werte gelten einheitlich in allen unterfränkischen Landkreisen. Planer sowie Bauherren werden gebeten, die aktualisierten Richtsätze bei der Angabe der Baukosten in den Genehmigungsunterlagen zu berücksichtigen. Auch die Richtwerte für die Genehmigung von Werbeanlagen wurden angepasst.
Die neuen Richtsätze sind online unter www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt abrufbar.



