FragRegional
Landkreis Würzburg

Verlängerung des Jagdscheins

Von Michael Kämmerer
21.01.2026

Der 31. März ist für alle Jäger aus dem Landkreis Würzburg jedes Jahr ein wichtiges Datum. An diesem Tag endet das Jagdjahr und die Jagdscheine verlieren ihre Gültigkeit. Je näher der 31. März rückt, desto zahlreicher gehen im Landratsamt Würzburg Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins ein. Jäger müssen dafür jedoch nicht bei der Unteren Jagdbehörde erscheinen. Das Landratsamt empfiehlt, die Verlängerung des Jagdscheins per Post zu beantragen. Dies hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und verkürzt die Bearbeitungs- und Wartezeiten.

Für den Antrag werden der Jagdschein, eine aktuelle Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung (nicht der Versicherungsschein) sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen benötigt. Ist eine Verlängerung des bestehenden Jagdscheins nicht mehr möglich, ist wie bei einer Neuausstellung ein Passbild erforderlich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Jagdscheins ist zusätzlich das Prüfungszeugnis der Jägerprüfung vorzulegen.

Das Antragsformular steht unter www.landkreis-wuerzburg.de/formulare im Bereich Ordnungsamt zum Herunterladen bereit. Der Jagdschein und die weiteren Unterlagen werden den Antragstellern nach der Bearbeitung zusammen mit der Rechnung zurückgesandt.

Anträge auf Verlängerung des Jagdscheins können per Post an das Landratsamt Würzburg, Untere Jagdbehörde, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, gesendet werden.

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